Notfall Informationen
Reiseversicherung – Was sollte man im Notfall tun?
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Reiseversicherung – Was sollte man im Notfall tun?
Ein Schadensfall kann leider jederzeit auftreten. Eine gute Krankenversicherung kann uns natürlich viel Ärger ersparen, aber wir müssen auch wissen, wie man sich in solchen Fällen verhalten sollte. Ein falsches Verhalten im Schadensfall kann in manchen Situationen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Um dies zu vermeiden, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen, über wie Sie sich verhalten sollten, kurz zusammengefasst.
Sollte mit Ihnen bzw. einem oder mehreren Mitversicherten etwas passieren, müssen Sie, auch wenn dies uns im ersten Moment schwer fällt, die Ruhe bewahren. In der Regel steht allen Versicherten eine Notfall-Nummer 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung. Über diese Nummer können Sie Ihre Versicherungsgesellschaft jederzeit erreichen. Haben Sie noch keine Versicherung, so ist ein check24.de auf jeden Fall empfehlenswert.
Die Versicherungsgesellschaft zu informieren, ist natürlich sehr wichtig, aber falls es sich z.B. um Einbruch, Diebstahl, Unfälle usw. Handelt, ist die lokale Polizei auch umgehend zu benachrichtigen. Die Polizei muss also den Versicherungsfall bestätigen und bei Sachschäden müssen Sie auch eine Liste mit allen verschwundenen bzw. beschädigten Gegenständen zusammenstellen.
In der Regel gilt:
Je schneller Sie den Schadensfall melden, desto schneller können Sie auch Hilfe erhalten. Damit Ihr Versicherer den Schadensfall schnell aufnehmen und Ihnen in kürzester Zeit Hilfe leisten kann, sollten Sie beim Melden des Schadens am Telefon folgende Angaben machen:
Um was für einen Schadensfall handelt es sich bzw. was ist geschehen?
Wer ist die betroffene Person und wo befindet sie sich?
Wer ist die Kontakt-Person und wie ist sie erreichbar?
Über welchen Versicherungsschutz verfügt die betroffene Person?
Die Versicherungs-Nummer des Versicherten.
Da manche Schäden auch über die Veranstalter der Reisen abgesichert sein können, sollten Sie, nachdem Ihre Versicherungsgesellschaft und die Polizei benachrichtigt wurde, den Vorfall auch beim Veranstalter Ihrer Reise melden.
Eine weitere schriftliche Bestätigung über die entstandenen Schäden müssen Sie auch vom Hotel, Flug- oder der Bahngesellschaft erhalten. Die durch den Vorfall entstandenen Belege und Rechnungen müssen aufbewahrt und, wenn es möglich ist, im Original eingereicht werden. Die Belege für Ihre check24.demüssen Ihren Namen, Diagnose sowie Behandlungs-Daten enthalten.
Ihre private Reisekrankenversicherung bringt Sie z.B. in folgenden Fällen kostenlos zurück nach Deutschland (medizinisch notwendiger Rücktransport):
Sie erlitten eine ernsthafte Erkrankung und sind im Urlaubsland medizinisch unterversorgt.
Die medizinische Versorgung entspricht den deutschen Standards nicht.
Sie müssen absehbar für eine längere Zeit im Krankenhaus liegen.
Diese Voraussetzungen können sich aber von einer Versicherungsgesellschaft zum anderen ändern. Falls Sie alle Situationen, in denen ein medizinisch notwendiger Rücktransport gilt, wissen möchten, müssen Sie sich bei Ihrem Versicherer genauer informieren.
Die Entscheidung, ob Sie in ein deutsches Krankenhaus transportiert werden müssen oder nicht, wird vor Ort von den behandelnden Ärtzten zusammen mit den Sachverständigen Ihrer Versicherungsgesellschaft entschieden.
Bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie auf jeden Fall Ihren Versicherer informieren. Einmal benachrichtigt, kann sich die Versicherungsgesellschaft um alle weiteren Schritte kümmern.
Quelle: versicherungvergleich.info
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