Schwarze Liste
Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist.
Die EU-Flugsicherheitsliste enthält eigentlich zwei Listen: Die erste Liste (Annex A) enthält alle Fluggesellschaften, denen der Betrieb in Europa untersagt ist. Die zweite Liste (Anhang B) enthält Fluggesellschaften, die unter bestimmten Bedingungen in Europa nicht operieren dürfen. Beide Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Sie finden die aktuelle Liste auf der WEbseite der europäischischen Kommission im Bereich “Mobilität und Verkehr.
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